1. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, sie hätte die Hälfte von CHF 2'862.00, also CHF 1'431.00 AHV-Beiträge erwirtschaften müssen, was sie mit den abgerechneten CHF 1'460.00 auch gemacht habe. Sie sei sehr dankbar gewesen für die 40%-Stelle an der Hotelrezeption. Sie hätte gerne mehr gearbeitet, aber leider seien keine weiteren Stellenprozente bewilligt worden. Sodann sei ihr der Vertrag zwei Wochen im Voraus gekündigt worden. Es sei aufgrund ihrer Pensionierung im April 2022 nicht zu einer erneuten Anstellung gekommen.