Mit der Steuermeldung vom 26. Februar 2024 habe die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. ein beitragspflichtiges Vermögen von CHF 570'377.00 und ein Renteneinkommen von CHF 42'000.00 gemeldet. Da A. im Jahr 2021 nicht dauernd voll erwerbstätig gewesen sei, seien ihre Beiträge anhand der Vergleichsrechnung ermittelt worden. Mit ihrem Einkommen aus den Erwerbstätigkeiten und der Entschädigung der Arbeitslosenversicherung habe sie CHF 1'402.00 Beiträge geleistet.