3. Am 27. Februar 2024 erliess die Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. die definitive Verfügung der Beiträge für Nichterwerbstätige für das Jahr 2021 auf der Berechnungsgrundlage des massgebenden Vermögens von CHF 1'410'377.00 mit Beiträgen für AHV/IV/EO von CHF 2'862.00 zuzüglich Verwaltungskosten von CHF 43.80 und abzüglich Beiträge Erwerbseinkommen von CHF 1'402.00, total CHF 1'503.80. Auf der Verfügung wurde als wichtiger Hinweis vermerkt, dass diese Verfügung diejenige vom 25. Oktober 2022 ersetze.