gegenüber A. am 28. Januar 2021 die provisorische Verfügung betreffend Akontobeiträge für Nichterwerbstätige für das Jahr 2021 – ohne ein Renteneinkommen und ein Reineinkommen zu berücksichtigen – mit dem zu entrichtenden Mindestbeitrag von CHF 503.00. Auf der Verfügung wurde als wichtiger Hinweis vermerkt, dass die definitiven Beiträge aufgrund der rechtskräftigen Steuerveranlagung festgesetzt würden und dass, um Verzugszinsen zu vermeiden, Abweichungen des tatsächlich beitragspflichtigen Einkommens vom provisorischen Wert mitzuteilen seien.