1. Im Juni 2020 reichte A. der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. den Fragebogen zur Abklärung der Beitragspflicht AHV/IV/EO/ALV für Nichterwerbstätige ein und erklärte darin unter anderem, jährliche Alimente und Leibrenten in Höhe von CHF 42'000.00 zu erhalten und am 1. Januar 2017 ein Reinvermögen von CHF 145'833.00 gehabt zu haben. Die Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. erliess gegenüber A. am 28. Januar 2021 die provisorische Verfügung betreffend Akontobeiträge für Nichterwerbstätige für das Jahr 2021 – ohne ein Renteneinkommen und ein Reineinkommen zu berücksichtigen – mit dem zu entrichtenden Mindestbeitrag von CHF 503.00.