Somit organisiert die Zuschlagsempfängerin die Sortierung so, dass die ökologisch bestmögliche Wiederverwertung garantiert ist. Sie exportiert die Textilien gemäss dem Basler Abkommen und hat in ihren Offertunterlagen nachgewiesen, dass die Erwerbenden der Textilien eine Bewilligung zur Verwertung von Abfällen im entsprechenden Land haben. Die Warenflüsse sind im Stoffflussdiagramm lückenlos protokolliert und der Lagerbestand ist nach Textilien zur Wiederverwertung, zum Recycling, zur energetischen Verwertung und Rest- respektive Fremdstoffen aufgeschlüsselt.