2.2. Die Zuschlagsempfängerin führte in ihrem Nachhaltigkeitsbericht - wie von der Beschwerdeführerin in ihrer Eingabe vom 29. Februar 2024 geltend gemacht - wohl an, dass sie mit zehn Subunternehmen zusammenarbeite, welche in ihrem Auftrag agieren und sie bei der Textilsammlung unterstützen würden. In ihrem Angebot führte sie bei den Angaben der Anbietenden beim Betreff Subunternehmen keine Firma an. Daraus ist zu schliessen, dass die Zuschlagsempfängerin für die Sammlung in Appenzell, im Gegensatz zu anderen Sammelgebieten in der Schweiz, keine Subunternehmen beizieht.