Hier sollen dem Wesen des Vergabeverfahrens entsprechend und jedenfalls in einem gewissen Rahmen gerade die Fähigkeiten, die Erfahrung, das Innovationspotential und die Wettbewerbsfreudigkeit der Bieter zum Zug kommen. Wo eine bestimmte Vorgabe zu beachten ist und wo dagegen ein Spielraum offensteht, bestimmt sich im konkreten Fall durch Auslegung der Ausschreibungsunterlagen und der weiteren Mitteilungen der Vergabestelle (vgl. BEYELER, a.a.O., Rz. 1920).