Wie eine bestimmte erklärte Vorgabe der Vergabestelle auszulegen ist, bzw. welcher Sinn der Vorgabe in einem konkreten Fall zuzurechnen ist, so dass klar wird, welche Vorgaben zu beachten sind und in welcher Art diese zu verstehen sind, ist wie die Frage nach dem Inhalt einer Offerte anhand der ganz gewöhnlichen Auslegungsregeln zu untersuchen. Entscheidend ist stets die tatsächliche Erklärung und der daraus abzuleitende Gehalt (vgl. BEYELER, a.a.O., Rz.