Aus dem von der Zuschlagsempfängerin mit dem Angebot eingereichten Nachhaltigkeitsbericht gehe hervor, dass diese mit zehn Subunternehmen arbeite. Da die Zuschlagsempfängerin, soweit der Beschwerdeführerin bekannt, keine eigenen Sortier- und Verwertungsstellen betreibe, sei davon auszugehen, dass sie in diesen Bereichen Subunternehmen beiziehe. Die Zuschlagsempfängerin habe demnach kein zulässiges Angebot eingereicht und wäre auszuschliessen gewesen.