18. Mit prozessleitenden Verfügungen vom 26. Februar 2024 wurden je der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin und der Rechtsvertreterin der Zuschlagsempfängerin die vom Beschwerdegegner am 17. Januar 20204 eingereichten Akten 1 bis 9 sowie 11 bis 14 samt Aktenverzeichnis sowie die offengelegten Originalbeilagen der jeweils anderen Anbieterin zugestellt und ihnen die Gelegenheit geboten, die vom Beschwerdegegner detaillierte, geschwärzte Submissionsauswertung bezüglich ihres jeweiligen Angebots zu prüfen und dem Gericht die Freigabe zur Zustellung an die Zuschlagsempfängerin bzw. die Beschwerdeführerin zu erteilen.