Ziel sei, dass so wenig Abfall wie möglich entstehe und so viel Abfall wie möglich wiederverwendet, recycelt oder einer sonstigen Verwertung zugeführt werden könne, so dass nur ein möglichst kleiner Teil beseitigt werden müsse. Auch die Regelungen der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA, SR 814.600) entsprächen im Wesentlichen dieser Abfallhierarchie. Es sei unschwer zu erkennen, dass der Abfall sortiert werden müsse, um sicherzustellen, dass wiederverwendet werde, was wiederverwendbar sei, recycelt werde, was recycelbar sei, etc.