Es werde vorsorglich bestritten, dass die Zuschlagsempfängerin die Leistungen des Sammelns selber erbringen werde. Bei Altkleidern sei wie bei anderem Abfall die sog. Abfallhierarchie zu berücksichtigen. Diese gelte als Prioritätsreihenfolge für die Abfallentsorgung und -bewirtschaftung. Ziel sei, dass so wenig Abfall wie möglich entstehe und so viel Abfall wie möglich wiederverwendet, recycelt oder einer sonstigen Verwertung zugeführt werden könne, so dass nur ein möglichst kleiner Teil beseitigt werden müsse.