Die vorliegend ausgeschriebene Leistung umfasse das Sammeln, das Sortieren und das Verwerten von Alttextilien. So sei das Sortieren für die vorschriftsgemässe Verwertung zwingend notwendig. Die charakteristische Leistung gemäss der oben bezeichneten gesetzlichen Regelung beziehe sich auf die Gesamtheit dieser Leistungen - 90 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide