7. Das Amt für Inneres (folgend: verfügende Behörde) reichte am 15. April 2024 eine Vernehmlassung ein mit dem Antrag, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei vollumfänglich abzuweisen resp. eventualiter sei die verfügende Behörde anzuweisen, beim Staatssekretariat für Migration eine Beurteilung der aktuellen Lage – etwa durch Einholung eines Amtsberichts – vorzunehmen und allenfalls die vorläufige Aufnahme zu beantragen. (…) III.