1. A. ist syrischer Staatsangehöriger und reiste am 13. Februar 2013 aus Jordanien kommend in die Schweiz ein, nachdem das Bundesamt für Migration (heute: Staatssekretariat für Migration, SEM) am 28. November 2012 die Einreiseerlaubnis erteilt hatte. A. erhielt eine Aufenthaltsbewilligung B für schwerwiegende persönliche Härtefälle. Diese Aufenthaltsbewilligung wurde in den folgenden Jahren jeweils verlängert.