Dasselbe muss auch für das Rekursverfahren gelten. Es macht wenig Sinn, wenn einzelne strittige Fragen eines Bauprojekts, bei welchem sich die Parteien 83 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide ohnehin einig sind, dass es nicht realisiert werden kann, durch alle Rechtsmittelinstanzen überprüft werden müssen. Diese wären unter Umständen bloss theoretischer Natur, die keine praktische Bedeu-tung haben und die sich bei einem neuen Baugesuch unter Umständen nicht mehr oder nicht mehr in der gleichen Form stellen.