1.2. Vorliegend hat die verfügende Behörde die Einsprache des Beschwerdeführers mit Ein-spracheentscheid vom 6. Juni 2023 bezüglich der Gebäudehöhe abgewiesen und im Übrigen den Einspracheentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 11. Mai 2023 als integrierenden Bestanteil ihres Einspracheentscheid bezeichnet. Das Bauund Umweltdepartement hat in seinem Einspracheentscheid die Einsprache im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und festgehalten, dass die Baubewilligung für den Neubau der Industriehalle nicht erteilt werden könne.