Das Baugesuch sei abgelehnt und der Bauabschlag erteilt worden. Die A. AG habe angekündigt, ein überarbeitetes Baugesuch einzureichen. Das Baugesuch widerspreche den öffent- lich-rechtlichen Vorgaben, sei nicht bewilligungsfähig und es sei der Bauabschlag erteilt worden. Der Beschwerdeführer obsiege damit im Rechtsmittelverfahren. Trotzdem würden ihm Kosten auferlegt. Es sei daran erinnert, dass die A. AG ein Baugesuch eingereicht habe, welches – wie die Vorinstanz festgestellt habe – den öffent- lich-rechtlichen Vorgaben widerspreche.