Die Voraussetzung der Teilnahme am vorinstanzlichen Verfahren stellt die sogenannte formelle Beschwer dar. Am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen haben alle Verfahrensbeteiligten (vgl. BERNER, Die Baubewilligung und das Baubewilligungsverfahren, 2009, S. 179; Urteil 1C_33/2017 vom 23. Juni 2017 E. 3.2.). Einer einsprechenden Person ist freigestellt, ob sie sich am Baubewilligungsverfahren beteiligt oder nicht. Dies gilt nicht nur für das Einspracheverfahren, sondern auch in den anschliessenden Rechtsmittelverfahren.