Im Einspracheentscheid sei erklärt worden, dass mindestens vier bis fünf Meter beidseits der bestehenden Eindolung frei bleiben müssten. Nur so könne sichergestellt werden, dass bei einer künftigen Vergrösserung oder Sanierung der Eindolung genügend Platz vorhanden sei und neue Anlagen im Gewässerraum die Bauarbeiten an der Eindolung nicht zusätzlich erschweren würden. (…) II. (…)