8. Das Bau- und Umweltdepartement verzichtete mit Eingabe vom 7. Dezember 2023 auf eine umfassende Stellungnahme, stellte jedoch klar, dass das betroffene Grundstück gemäss dem Leitfaden zur Ausscheidung des Gewässerraums Appenzell Innerrhoden vom 14. März 2018 im «dicht überbauten» Gebiet liege. Im Einspracheentscheid sei erklärt worden, dass mindestens vier bis fünf Meter beidseits der bestehenden Eindolung frei bleiben müssten.