Folglich könne die Bewilligung für Teile des Gebäudes, neue Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Retentionsanlagen im Gewässerraum nicht erteilt werden. Diesbezüglich sei das Baugesuch zu überarbeiten. Betreffend den Überbau Gewässer wurde festgehalten, es sei geplant, für die Zufahrt von Lastwagen die 77 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide