Vorliegend sprächen jedoch überwiegende Interessen gegen die Erteilung einer Ausnahmebewilligung. Aus dem technischen Bericht der C. AG vom 21. Oktober 2005 ergebe sich, dass für die Hochwassersicherheit ab Achse Eindolung mindestens vier bis fünf Meter beidseits freizuhalten seien. In diesem Freihaltebereich seien keine neuen unterirdischen Anlagen möglich, welche eine Sanierung bzw. einen Ersatz der bestehenden Eindolung verunmöglichten. Folglich könne die Bewilligung für Teile des Gebäudes, neue Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Retentionsanlagen im Gewässerraum nicht erteilt werden.