1. Die A. AG reichte der Bauverwaltung Inneres Land AI am 10. März 2022 das Baugesuch x. für den Neubau Industriehalle auf der Parzelle y. ein. Innert Auflagefrist erhob B. mit Schreiben vom 8. April 2022 öffentlich-rechtliche Einsprache gegen das genannte Baugesuch. B. ist Eigentümer der Parzelle z., welche sich in unmittelbarer Nähe der betroffenen Bauparzelle befindet.