Dass die genannten kurzzeitigen Nachteile für die Umwelt und die Menschen in der Umgebung (Lärmbelastung, Mehrverkehr, Belastung der Strasse, Unmut der Anwohner und Gefahr für die Kinder) bei einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entstehen können, ist unbestritten. Würden diese Punkte jedoch stark gewichtet, hätte dies zur Folge, dass, je grösser eine unbewilligte Deponie wäre, desto weniger die Wiederherstellung gefürchtet werden müsste. Dies widerspräche jedoch dem Umweltschutz und Landschaftsschutz. Auch diese Punkte können demnach nur schwach gewichtet werden.