Urteil des Bundesgerichts 1C_198/2018 vom 19. Februar 2019 E. 2.6). Beim Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist zwischen dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des Rechts und dem privaten Interesse am Erhalt von geschaffenen Vermögenswerten abzuwägen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_330/2012 vom 22. April 2013 E. 6). Das Bundesgericht betont regelmässig, dass dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des Grundsatzes der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sehr grosses Gewicht zukomme, weshalb in der Regel bei nicht bloss ganz geringfügigen Verstössen eine Wiederherstellung am Platze sei.