D. könne allerdings bestätigen, dass er die Materialablagerungen mehrfach dem zuständigen Departement mitgeteilt habe. Die kantonalen Behörden (F., G.) hätten dem Bezirksrat jeweils die Rückmeldung gegeben, der Bezirksrat habe im Bereich der Baubewilligungen keine Kompetenzen mehr. Sie würden sich darum kümmern. Auf Rückfrage hätten sie gemäss D. versichert, es habe alles seine Ordnung. D. habe auch Dritten gegenüber die Auskunft gegeben, die Ablagerung sei bewilligt und für die Verlegung der Strasse notwendig. Dies habe er auch dem Beschwerdeführer mitgeteilt.