Ziffer 7.1. hielt fest, dass bei der Aushubdeponie der neue Terrainverlauf an den bestehenden anzupassen sei. Es dürfe kein zusätzliches Material zugeführt werden. Die weitere Verschiebung der Zufahrt und die zusätzliche Terrainveränderung mit zugeführtem Material von 14'038 m3 sind von dieser Bewilligung nicht erfasst. Die Standeskommission Appenzell I.Rh. führte zu Recht aus, dass die Zonenkonformität der neu geplanten Strassenführung und die Terrainveränderung mit 14'038 m3 unabhängig davon erneut zu prüfen sind.