4.2. Das Baugesuch betreffend den Neu- und Anbau eines Laufstalls sowie den Umbau des bestehenden Anbindestalls mit einer Terrainveränderung / Aushubdeponie von 3’000 m3 wurde mit Verfügung vom 10. April 2017 von der verfügenden Behörde resp. mit Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 29. März 2017 unter Auflagen bewilligt. In Ziffer. 4.2. des Gesamtentscheids wurde festgehalten, dass nur reines, vor Ort ausgehobenes Material abgelagert werden dürfe. Das Einbringen von zugeführtem Material oder Fremdstoffen sei untersagt. Ziffer 7.1. hielt fest, dass bei der Aushubdeponie der neue Terrainverlauf an den bestehenden anzupassen sei.