Weiter führt die Standeskommission Appenzell I.Rh. aus, eine umfassende Interessenabwägung sei vorgenommen worden. Würde den Argumenten des Beschwerdeführers betreffend Umweltbelastung und Deponienotstand gefolgt, könnte der Rückbau grösserer Bauvorhaben und von Deponien nie verlangt werden. Dies würde dazu führen, dass vermehrt möglichst massiv ohne Bewilligung gebaut und deponiert würde, da keine Wiederherstellung befürchtet werden müsse. Eine solche Entwicklung wäre nicht im Sinne des Umweltschutzes und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung krass widersprechen.