Zum Vertrauensschutz entgegnet die Standeskommission Appenzell I.Rh., der Kontakt mit Behörden und die aus den Umständen abgeleitete Überzeugung, rechtmässig zu handeln, reiche nicht aus, um eine fehlende schriftliche Bewilligung zu ersetzen oder eine Vertrauensgrundlage zu schaffen. Zudem würden die Nachweise dafür fehlen, 68 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide