3. Die Standeskommission Appenzell I.Rh. erwidert zur Beschwerde, es sei eine Tatsache, dass für eine Anpassung der Zufahrt keine Terrainveränderung im erfolgten Umfang, nämlich über 14'000 m3, notwendig sei. Gemäss dem Bericht der C. AG vom 11. Januar 2022 sei für die Änderung des Einlenkers lediglich 800 m3 Schüttmaterial erforderlich. Diese Menge dürfe gemäss Verfügung der verfügenden Behörde vom 2. Juni 2022 bis zur Festlegung des definitiven Verlaufs der Zufahrt belassen werden. Für das Deponieren des übrigen Aushubmaterials bestehe kein rechtlich zulässiger Grund.