Die Interessenabwägung sei im Hinblick auf den Rückbau sehr wohl vollständig vorgenommen worden. Von den geschätzten Kosten von CHF 40.00 pro m3 zu viel abgelagerten Materials seien die Einnahmen in Abzug zu bringen, die der Beschwerdeführer für die illegale Materialablieferung erzielt habe. Dazu seien die Steuerakten zu edieren. Die Wiederherstellungskosten seien verhältnismässig. Eine illegale Ablagerung lasse sich auch nicht mit einer angeblich ungenügenden Anzahl von bewilligten Deponien rechtfertigen.