Komme hinzu, dass (…) ein Pendel-Schulbusverkehr eingerichtet worden sei, womit die Kinder durch die zu erwartenden Lastwagenfahrten erheblichen Gefahren ausgesetzt würden. Auch der Deponienotstand in der Ostschweiz spreche gegen die Verhältnismässigkeit des Rückbaus. Der Beschwerdeführer bringt sodann vor, er habe neben seiner Tätigkeit als Landwirt jahrelang bei Tiefbauunternehmen gearbeitet und kenne zahlreiche unbewilligte Deponien im inneren Landesteil. Teilweise seien diese unentdeckt geblieben, teilweise seien sie nachträglich bewilligt worden. Weshalb bei ihm - auch unter Berücksichtigung des Falls «xy.» - derart kompromisslos durchgegriffen werde, sei nicht verständlich.