Der Beschwerdeführer habe Kenntnis von diesen Reklamationen gehabt. Der Bezirksrat B. habe sich gemäss Auskunft von alt Bezirkshauptmann D. mehrfach mit den eingegangenen Reklamationen und den Terrainveränderungen befasst. Gemäss D. habe der Bezirksrat B. die Deponierung und Terrainveränderungen denn auch mehrfach den kantonalen Behörden gemeldet. Diese hätten jeweils die Rückmeldung gegeben, der Bezirksrat habe im Bereich der Baubewilligungen keine Kompetenzen mehr. Sie würden sich darum kümmern. Auf Rückfrage hätten sie gemäss D. versichert, es habe alles seine Ordnung. Auch dies sei protokolliert worden.