11. Gegen den Rekursentscheid vom 29. August 2023 erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) am 12. Oktober 2023 Beschwerde und stellte das Rechtsbegehren, der Rekursentscheid vom 29. August 2023 (Protokoll Standeskommission Nr. 777) sei aufzuheben und die nachgesuchte Baubewilligung, Baugesuch Nr. z. vom 29. März 2022, sei zu erteilen, eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem stellte er prozessuale Anträge (act. 1). (…) III.