Dies habe A. aufgrund der vorangegangenen Baubewilligungsverfahren bewusst sein müssen. Der Antrag, die Protokolle des Bezirksrats der Jahre 2018 bis 2021 beizuziehen, sei abzuweisen. A. habe denn auch nicht geltend gemacht, er habe im Vertrauen auf bezirksrätliche Protokolle gehandelt, sondern er habe behauptet, Bezirkshauptmann D. habe ihm mündlich erklärt, es sei alles in Ordnung. Den Bewilligungsbehörden könne auch keine Untätigkeit vorgeworfen werden. Dazu hätten sie Kenntnis haben müssen, dass mehr als die bewilligten 3'000 m3 Aushubmaterial deponiert worden sei.