Sodann hätten sowohl die Baukommission Inneres Land AI wie auch das Bau- und Umweltdepartement erklärt, sie hätten nie die Auskunft erteilt, dass die Ablagerung von zugeführtem Material zulässig sei. Nicht der Bezirksrat, sondern das Bau- und Umweltdepartement sei für die Erteilung der raumplanerischen Bewilligung und die Baukommission Inneres Land AI für die baupolizeiliche Bewilligung zuständig. Sollte D. also tatsächlich erklärt haben, die Ablagerung sei bewilligt, hätte es sich um die Auskunft einer unzuständigen Behörde gehandelt. Dies habe A. aufgrund der vorangegangenen Baubewilligungsverfahren bewusst sein müssen.