bedingt gewesen. Zudem hätte die Terrainveränderung mit Aushubmaterial des Stallneubaus erfolgen müssen, sei doch im Gesamtentscheid vom 29. März 2017 zum ersten Baugesuch festgelegt worden, dass nur vor Ort ausgehobenes Material abgelagert und kein zusätzliches Material zugeführt werden dürfe. Ob auch die neu geplante Strassenführung und die Terrainveränderung mit 14'038 m3 auswärtigem Material zonenkonform seien, sei erneut und unabhängig davon zu prüfen.