die damit einhergehende Terrainveränderung von zirka 3'000 m3 mit Aushubmaterial aus dem Stallneubau und der Verschiebung der Strasse (Baubewilligung vom 10. April 2017) lasse nicht automatisch die weitere Verschiebung der Strasse und die zusätzliche Terrainveränderung im Umfang von 14'038 m3 zonenkonform werden. Die erste Verschiebung der Strasse und die Terrainanpassung seien durch den Stallneubau bedingt gewesen.