material im Umfang von 14'038 m3 zu entfernen. Davon könne eine Restmenge von höchstens 800 m3 so lange vor Ort belassen werden, bis der definitive Verlauf der Zufahrtsstrasse feststehe. Das restliche für die Verlegung der Zufahrt und Anpassung des Geländes zwischen Zufahrt und Gebäude nicht mehr benötigte Material sei fachgerecht zu entsorgen. 9. Gegen den Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 13. Mai 2022 sowie gegen die Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 2. Juni 2022 erhob der Rechtsvertreter von A. am 22. Juni 2022 Rekurs bei der Standeskommission Appenzell I.Rh. 10. Die Standeskommission