Gleichzeitig wurde die Baukommission Inneres Land AI angewiesen, über die Verhältnismässigkeit eines Rückbaus zu befinden und gegebenenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen. 8. Mit Verfügung vom 2. Juni 2022 entschied die Baukommission Inneres Land AI, für die Terrainveränderung bzw. die Ablagerung von Aushubmaterial auf der Parzelle Nr. w. im Umfang der Baueingabe vom 29. März 2022 bzw. von 14'038 m3 werde die Erteilung der nachträglichen baupolizeilichen Bewilligung abgelehnt.