Bevor die vom bewilligten Planstand abweichende Schüttung erstellt worden sei, habe A. eine mündliche Zusage von der kantonalen Fachstelle (AFU) erhalten. 7. Mit Gesamtentscheid vom 13. Mai 2022 wies das Bau- und Umweltdepartement das Baugesuch Nr. z. ab. Gleichzeitig wurde die Baukommission Inneres Land AI angewiesen, über die Verhältnismässigkeit eines Rückbaus zu befinden und gegebenenfalls die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anzuordnen.