Geländeanpassung gemäss Aufforderung des Bau- und Umweltdepartements sowie um die Behebung des Sicherheitsdefizites der Zufahrt. Mit beigelegtem Schreiben vom 23. März 2022 an die Bauverwaltung Inneres Land AI machte A. geltend, bei der Aushubdeponie handle es sich nicht um ein eigenständiges Bauprojekt, sondern um eine bewilligte Aufschüttung gemäss Baugesuch Nr. x. Eine Geländeanpassung sei bewilligt worden. Die Aufschüttungen seien umfangreicher ausgefallen als ursprünglich geplant. Bevor die vom bewilligten Planstand abweichende Schüttung erstellt worden sei, habe A. eine mündliche Zusage von der kantonalen Fachstelle (AFU) erhalten.