Mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 teilte die Baukommission Inneres Land AI A. mit, dass aufgrund einer vorgenommenen Zwischenkontrolle festgestellt worden sei, dass die Aufschüttung bzw. Terraingestaltung auf dem Grundstück Nr. w. nicht entsprechend der Baubewilligung vom 10. April 2017 vorgenommen worden sei. Die begonnenen Bauarbeiten und Materialablagerungen seien unverzüglich einzustellen und die Gelände-abweichungen seien auszuweisen. In der Folge reichte A. einen Bericht der C. AG vom 11. Januar 2022 ein.