1. A. reichte der Bauverwaltung Inneres Land AI am 1. Februar 2017 das Baugesuch Nr. x. für den Neu- und Anbau eines Laufstalls sowie den Umbau des bestehenden Anbindestalls auf seinen Parzellen Nrn. v. und w. im Bezirk B. ein. Das Baugesuch umfasste unter anderem eine Terrainveränderung / Aushubdeponie von 3’000 m3. 2. Mit Verfügung der Baukommission Inneres Land AI vom 10. April 2017 resp. mit Gesamtentscheid des Bau- und Umweltdepartements vom 29. März 2017 wurde das Baugesuch unter Auflagen bewilligt. In Ziffer 4.2. des Gesamtentscheids wurde festgehalten, dass nur reines, vor Ort ausgehobenes Material abgelagert werden dürfe.