rückgängig gemacht werden kann, würde doch das Auerwild kaum mehr in diese Gebiete zurückfinden und Versuche mit Wiederansiedlungen von Zuchtvögeln bis anhin erfolglos waren (vgl. BOLLMANN/GRAF/JACOB/THIEL, Von der Forschung zur Auerhuhnförderung: eine Projektsynthese, in: Der Ornithologische Beobachter / Band 105 / Heft 1 / März 2008 107, S. 114). Die Aufnahme des geplanten Wegs in den Fuss- und Wanderwegnetzplan widerspricht folglich dem nationalen, spezifischen Schutzziel des BLN- Objekts, den Lebensraum des Auerwilds zu erhalten.