Es gilt gemäss der roten Liste als stark gefährdete Brutvogelart und benötigt grosse zusammenhängende Lebensräume mit geringem Störungspotential (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 1A.173/2001 vom 26. April 2002 E. 4.5). Auch das von der Standeskommission selbst erlassene Waldreservatskonzept 2007 (BG act. 9, S. 24 f.) weist auf die wertvollen und idealen Auerwildbiotope in der Moorlandschaft «Schwägalp» hin und hält fest, dass der Schutzwald- und Naturschutzfunktion gegenüber der touristischen Nutzung grössere Priorität eingeräumt werden und der Lebensraum für das Auerhuhn aufrechterhalten und verbessert werden müsse. Gemäss Schweizer Brutvogelatlas 2013-2016 (BF act.