Das Auerwild zählt somit zu den Arten, auf die innerhalb der Moorlandschaft Schwägalp besonders Rücksicht zu nehmen ist. Es gilt gemäss der roten Liste als stark gefährdete Brutvogelart und benötigt grosse zusammenhängende Lebensräume mit geringem Störungspotential (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 1A.173/2001 vom 26. April 2002 E. 4.5).